Leserbrief zum Artikel der MAZ vom 03./04.07.2009 „Verhärtete Fronten“
Hinsichtlich der Vermutung der Initiativgruppe, dass es bei den Verkäufen von Grundstücken im Bereich der Flächen bei Lüdendorf „dubios“ zugegangen sei, muss ich an dieser Stelle öffentlich deutlich zur Kenntnis geben, dass diese Unterstellung jeglicher sachgerechten Grundlage entbehrt. Es hat keine „dubiosen“ Vorgänge im Zusammenhang mit den Verkäufen gegeben!
Richtig ist, und dies ist der CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung auch bekannt, dass die Stadt zwei Grundstückskaufanträge erhalten hatte. Der erste Antrag wurde von einer GbR eingereicht und ging im Jahr 2007 ein. Dieser wurde im Übrigen auch mit der Stimme des Herrn Pöppelmeier positiv entschieden. Der zweite Antrag ging im Jahr 2008 von einer in Treuenbrietzen ansässigen Agrargenossenschaft ein, die auch Pächterin der Fläche war. Dieser Antrag wurde ebenfalls mehrheitlich befürwortet, dieses Mal jedoch ohne die Unterstützung der CDU. Mit der Entscheidung für diesen Antrag, die im Übrigen auf einer grundsätzlichen Forderung der CDU beruht, wonach Pächtern von Grundstück immer der Vorrang einzuräumen sei, sollte gleichzeitig ein Beitrag geleistet werden, einen örtlichen landwirtschaftlichen Betrieb in den Bemühungen zu unterstützen, seinen Standort und damit fast 30 Arbeitsplätze zu sichern. „Dubios“ ?
Bei beiden Verkaufsentscheidungen lagen alle notwendigen Unterlagen der Antragsteller, vor. Der Kaufpreis orientierte sich an den Vorgaben des Gutachterausschusses des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Da die Stadt Treuenbrietzen selbst nicht Eigentümerin der betreffenden Grundstücke ist, sondern durch den Landkreis als Treuhänderin eingesetzt wurde, müssen die entsprechenden Kaufverträge im Übrigen zusätzlich durch das SG Vertreterbestellung beim Landkreis Potsdam-Mittelmark freigegeben werden. Dies führt unter anderem dazu, dass der Kaufvertrag für den zweiten Antragsteller bis heute noch nicht notariell unterzeichnet ist, da die Abstimmungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind.
Über diese Sachverhalte sind die Stadtverordneten umfassend, auch schriftlich, informiert. Sie lassen deutlich erkennen, dass die Entscheidungsvorlagen und die Umsetzung äußert transparent sind. Die Vermutung „dubioser Vorgänge“ kann demnach nur jemand äußern, der sich mit den Sachverhalten als Stadtverordneter nicht ausreichend auseinander gesetzt hat, bzw. sich an seine eigenen Entscheidungen nicht mehr erinnern möchte.
Was den Vorwurf der nicht rechtzeitigen Einbindung Betroffener betrifft, muss ich darauf hinweisen, dass bereits am 17.04.2007 ein so genannter Scopingtermin direkt vor Ort in Lüdendorf stattfand, der dann auch inhaltlich im Bürgerhaus in Treuenbrietzen weitergeführt wurde. Dieser Termin diente bewusst dazu, Bedenken und Hinweise aufzunehmen, um von Anfang an alle relevanten Sachargumente bewerten zu können. Leider waren nur wenige Lüdendorfer bzw. Stadtverordnete bei dieser ersten wichtigen Gesprächsrunde dabei.
Die damaligen Stadtverordneten, auch die der heutigen Initiativgruppe von CDU, Linke und SPD wurden schriftlich sowohl über diesen Termin, als auch im Nachgang über das Protokoll dieser Veranstaltung am 10.05.2007 umfassend informiert. Im Folgenden haben auch diese Stadtverordneten leider keine weiteren Hinweise oder Bedenken inhaltlicher Art kundgetan. Seit nunmehr über zwei Jahren ist dieses Thema also öffentlich, ohne dass bisher eine endgültige Entscheidung, weder von der Stadtverordnentenversammlung, noch von der zuständigen Planungsgemeinschaft getroffen wurde. Von einer „Übertölpelung“ oder einer fehlenden rechtzeitigen Einbindung in den Diskussionsprozess kann also keine Rede sein.
Vielmehr sollten die entsprechenden Akteure auch die Diskussion mit ihrer eigenen SPD/CDU geführten Landesregierung suchen, die mit ihren neuerlichen amtlichen „Hinweisen an die Regionalen Planungsgemeinschaften zur Festlegung von Eignungsgebieten „Windenergie““ vom 01.07.2009 ihren Willen dokumentiert hat, neue Eignungsflächen auszuweisen!
Im Übrigen sind diese neuesten Hinweise auch bei der Stadtverwaltung einzusehen bzw. im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 25 ab Seite 1227 nachzulesen.
Michael Knape
Bürgermeister